Cookie-Richtlinie
Diese Seite erklärt, was diese Website auf Ihrem Gerät speichert, wozu, wie lange und auf welcher Rechtsgrundlage. Die Antwort ist kurz: sehr wenig. Wir setzen genau ein eigenes Cookie; dazu kommen höchstens drei Einträge im Speicher Ihres Browsers: Ihre Entscheidung aus dem Einwilligungs-Hinweis wird dort zusätzlich gespiegelt, eine Sitzungs-Kennung entsteht nur mit Ihrer Einwilligung, und ein Sitzungs-Vermerk verschwindet mit dem Schließen des Tabs. Cookies, Zählpixel oder Skripte von Drittanbietern gibt es hier nicht.
Verantwortlich für diese Website ist Markus Greiner (Greiner Fliesen). Die vollständigen Angaben finden Sie im Impressum. Diese Cookie-Richtlinie gilt für den öffentlichen Bereich unserer Website; die Anmelde-Cookies und Speichereinträge des internen Mitarbeiter-Bereichs (Dashboard) beschreibt Abschnitt 19 unserer Datenschutzerklärung.
Das Wichtigste in Kürze
- Solange Sie im Einwilligungs-Hinweis nichts entschieden haben, setzt diese Website kein Cookie. Es kann lediglich ein Sitzungs-Vermerk entstehen, wenn Sie die Kachel-Übersicht unserer Arbeiten auf der Startseite bedienen (
greinerTourErledigt, Details in der Tabelle); er verschwindet mit dem Schließen des Tabs. - Mit Ihrer Entscheidung wird genau ein Cookie gesetzt:
greiner_consent. Es merkt sich, was Sie entschieden haben, sonst nichts. - Nur wenn Sie die Statistik erlauben, kommt eine zufällige Sitzungs-Kennung im lokalen Speicher hinzu (
greiner_session). - Es gibt keine Drittanbieter-Cookies, keine Werbe- oder Tracking-Dienste und keine Weitergabe an Werbenetzwerke.
- Ihre Entscheidung können Sie jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich jeder Seite ändern. Die Änderung wirkt sofort.
Was diese Website speichert
| Name | Art | Zweck | Speicherdauer | Kategorie |
|---|---|---|---|---|
greiner_consent | Cookie und lokaler Speicher (localStorage), Erstanbieter (Greiner Fliesen) | Speichert Ihre Entscheidung aus dem Einwilligungs-Hinweis („Statistik erlaubt“ oder „abgelehnt“), damit wir nicht bei jedem Besuch erneut fragen. Enthält nur diesen einen Wert, keine Kennung, keine Nutzer-ID. | Cookie: 1 Jahr. Der Eintrag im lokalen Speicher bleibt bestehen, bis Sie neu entscheiden oder ihn im Browser löschen. | Notwendig |
greiner_session | Lokaler Speicher (localStorage), Erstanbieter (Greiner Fliesen) | Zufällig erzeugte Sitzungs-Kennung, damit mehrere Seitenaufrufe eines Besuchs als eine Sitzung zusammengezählt werden können. Wird nur gesetzt, wenn Sie die Statistik erlaubt haben. | Die Kennung selbst verfällt 30 Minuten nach der letzten Aktivität und wird beim nächsten Ereignis durch eine neue ersetzt. Der Eintrag im lokalen Speicher bleibt bestehen, bis Sie ablehnen oder widerrufen (dann wird er sofort gelöscht) oder ihn selbst im Browser löschen. | Statistik (nur mit Einwilligung) |
greinerTourErledigt | Sitzungs-Speicher (sessionStorage), Erstanbieter (Greiner Fliesen) | Merkt sich, dass Sie die Kachel-Übersicht unserer Arbeiten auf der Startseite schon selbst bedient haben, damit die kurze Bedien-Animation nicht erneut startet. Enthält nur den festen Wert „1“, keine Kennung. Wird nicht an unseren Server übertragen. | Bis zum Schließen des Browser-Tabs. | Funktional (ohne Einwilligung, § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) |
Weitere Cookies oder Speichereinträge setzen wir nicht. Insbesondere kommen keine Cookies, Zählpixel oder Skripte von Drittanbietern zum Einsatz: kein Google Analytics, kein Facebook-Pixel, keine Werbenetzwerke, keine Social-Media-Plugins. Schriften, Videos und der 360-Grad-Rundgang liegen auf unserem eigenen Webspace. Ihr Browser baut beim Besuch dieser Website keine Verbindung zu Google, Meta oder anderen Inhalte-Drittanbietern auf. Welche Dienstleister wir im Hintergrund für Hosting und Datenhaltung einsetzen, steht in der Datenschutzerklärung.
Rechtsgrundlagen
greiner_consent ist unbedingt erforderlich: Ohne diesen Eintrag müssten wir Sie bei jedem Seitenaufruf erneut nach Ihrer Entscheidung fragen, und wir könnten eine Ablehnung nicht respektieren. Rechtsgrundlage für das Speichern ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG. Die Aufbewahrung der Entscheidung selbst dient zugleich dem Nachweis erteilter oder verweigerter Einwilligungen (Art. 7 Abs. 1 DSGVO).
greinerTourErledigt stützen wir auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG: Der Vermerk hält nur eine von Ihnen selbst ausgelöste Bedienung der Kachel-Übersicht für die Dauer des Tabs fest, damit die Bedien-Animation nicht erneut von vorn beginnt. Er bleibt in Ihrem Browser, wird nicht an unseren Server übertragen und verschwindet mit dem Schließen des Tabs.
greiner_session und die damit verbundenen Statistik-Ereignisse setzen Ihre Einwilligung voraus. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG für das Speichern und Auslesen im Browser und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die anschließende Verarbeitung der Daten.
Die Grundzählung ohne Einwilligung (nächster Abschnitt) braucht keine Einwilligung nach § 25 TDDDG, weil dabei keine Informationen auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Ausgelesen wird zweierlei: Ihre eigene Einwilligungs-Entscheidung, ohne die wir eine Ablehnung nicht beachten könnten (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG), und die Adresse der zuvor besuchten Seite (verweisende Seite), die Ihr Browser beim Seitenwechsel ohnehin bereithält und die wir nur verarbeiten, wenn sie zu einer fremden Website gehört. Die Zählung selbst findet auf unserem Server statt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; die Interessenabwägung dazu und Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Zählung ohne Einwilligung
Auch ohne Ihre Einwilligung zählen wir Seitenaufrufe, die verweisende Seite (also die Adresse der Seite, von der Sie zu uns gekommen sind; nur wenn sie zu einer fremden Website gehört), den Gerätetyp (Mobiltelefon, Tablet oder Desktop), Kampagnen-Parameter der aufgerufenen Adresse (UTM), die ungefähre Verweildauer und ob eine Anfrage, eine Kontaktnachricht oder eine Bewerbung abgeschickt wurde (jeweils ohne deren Inhalt). Für diese Zählung setzen wir weder Cookies noch Einträge im Speicher Ihres Browsers; gelesen werden nur Ihre Einwilligungs-Entscheidung und die Adresse der zuvor besuchten Seite (siehe oben unter „Rechtsgrundlagen“). Eine Wiedererkennung über den Tag hinaus gibt es nicht: Unser Server bildet aus Ihrer IP-Adresse, Ihrer Browserkennung und einem täglich wechselnden Geheimwert einen nicht umkehrbaren Prüfwert. Ihre IP-Adresse selbst wird nicht gespeichert, und ab dem nächsten Tag lässt sich Ihr Besuch nicht mehr mit dem vorherigen verknüpfen. Die Zähldaten löschen wir automatisch nach 14 Monaten. Wählen Sie im Einwilligungs-Banner „Alle ablehnen“ (jederzeit erreichbar über den Link „Cookie-Einstellungen“ in der Fußzeile), endet auch diese Zählung: Ihr Browser sendet dann keine Zähl-Ereignisse mehr an unseren Server (Widerspruch nach Art. 21 DSGVO).
Statistik mit Einwilligung
Erlauben Sie die Statistik, legt Ihr Browser die Sitzungs-Kennung greiner_session an. Damit können wir zusätzlich auswerten:
- wie weit eine Seite gelesen wird (Scrolltiefe in Stufen von 25, 50, 75 und 100 Prozent),
- Klicks auf Telefon-, E-Mail- und WhatsApp-Links,
- welche Schritte im Anfrage-Assistenten erreicht werden,
- welche Seitenaufrufe zu derselben Sitzung gehören,
- die Breite Ihres Browserfensters (nur mit Einwilligung, weil dafür eine Eigenschaft Ihres Geräts ausgelesen wird).
Auch diese Daten bleiben bei uns. Sie werden an unseren eigenen Server gesendet, in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Nach 14 Monaten werden sie automatisch gelöscht.
Einwilligung erteilen, ablehnen und widerrufen
Beim ersten Besuch fragt ein Hinweis am unteren Bildschirmrand nach Ihrer Entscheidung. Beide Schaltflächen („Alle ablehnen“ und „Statistik erlauben“) sind gleichwertig, es gibt keine Vorauswahl. Die Website funktioniert in beiden Fällen vollständig, durch eine Ablehnung entsteht Ihnen kein Nachteil.
Ihre Entscheidung können Sie jederzeit ändern: Der Link „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich jeder Seite öffnet den Hinweis erneut. Ein Widerruf wirkt sofort. Die Sitzungs-Kennung wird dabei umgehend gelöscht, und es werden keine einwilligungspflichtigen Ereignisse mehr erfasst. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Daneben können Sie das Cookie und die Einträge im lokalen Speicher jederzeit über die Einstellungen Ihres Browsers löschen. Beim nächsten Besuch erscheint der Hinweis dann erneut.
Verhältnis zur Datenschutzerklärung
Diese Seite beschreibt, was auf Ihrem Gerät gespeichert wird und wie Sie darüber entscheiden. Alles Weitere zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zur Reichweitenmessung, zu den eingesetzten Dienstleistern, zu Speicherfristen und zu Ihren Rechten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Stand
Stand: August 2026. Wir passen diese Cookie-Richtlinie an, wenn sich die eingesetzte Technik oder die Rechtslage ändert.